Assistenztreff
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Infobereich

Die persönliche Assistenz umfasst ein großes Spektrum an Tätigkeitsfelder und wirkt mit seinem großen Themengebiet für Assistenz Neulinge auf dem ersten Blick sehr komplex. Der AssistenzTreff bietet auf dieser Seite die wichtigsten Informationen für Assistenznehmer und Assistenzgeber, um ihnen den Start in die Assistenz zu erleichtern. 

Infobereich Assistenznehmer

Persönliche Assistenz hat ihren Ursprung in der "Selbstbestimmt Leben Bewegung", die in den 1960er-Jahren in den USA begann und sich später auch in Deutschland etablierte. Persönliche Assistenz ermöglicht Menschen mit Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Sie bietet eine Alternative zu den herkömmlichen Betreuungs- und Pflegeangeboten, wie voll- und teilstationäre Einrichtungen und Pflegedienste. Als Assistenznehmer organisieren sie ihre Unterstützung nach ihren eigenen Vorstellungen. Sie sprechen ihre Wünsche und Ziele aus und bestimmen Ort, Dauer und Umfang der benötigten Assistenzleistung. Persönliche Assistenz fördert den Inklusionsgedanken und ermöglicht Menschen mit Unterstützungsbedarf die selbstbestimmte Teilhabe am Leben.

Leistung
Die Leistungen richten sich nach den persönlichen Bedürfnissen des Assistenznehmers und umfassen alle Bereiche des täglichen Lebens. Sie legen selbst fest, wo Unterstützung benötigt wird, z.B. beim Wohnen, der Pflege, bei der Arbeit, Schule oder Studium und der Freizeitgestaltung. Der Bedarf und Umfang werden immer individuell mit dem Kostenträger verhandelt und können von einigen Stunden in der Woche bis zu 24 Stunden täglich gewährt werden.

Finanzierung
Persönliche Assistenz kann über das persönliche Budget finanziert werden. Anders als Sachleistungen, die z.B. durch Pflegedienste erbracht werden, ist das persönliche Budget eine Geldleistung. Assistenznehmer kaufen ihre Hilfen selbst ein und entscheiden, wer diese wann, wo und wie ausführt. Ein persönliches Budget ist immer zweckgebunden und darf nur für die Teilhabeziele benutzt werden, die mit dem Kostenträger in der Zielvereinbarung vereinbart wurden.

Kostenträger
Abhängig von der persönlichen Situation kommen verschiedene Kostenträger für ein persönliches Budget in Frage:

  • Krankenkasse
  • Pflegekasse
  • Rentenversicherungsträger
  • Unfallversicherungsträger
  • Sozialamt

Sind mehrere Kostenträger beteiligt, spricht man von einem trägerübergreifenden Budget. Hierfür genügt ein Antrag an einen der zuständigen Kostenträger. Dieser bleibt der Ansprechpartner, der einen Leistungsbescheid für alle Leistungen der verschiedenen Träger ausstellt - Hilfe aus einer Hand.

Arbeitgebermodell oder Assistenzdienst

Zwei Modelle haben sich in der Praxis bewährt. Die Entscheidung hängt dabei von der persönlichen Situation ab und sollte genau überlegt werden.

Arbeitgebermodell
Im Arbeitgebermodell übernehmen Menschen mit Behinderung die Rolle des Arbeitgebers. Sie suchen eigenständig nach Assistenzkräften, übernehmen deren Einarbeitung nach ihren Bedürfnissen, erstellen Dienstpläne und sorgen für die Bezahlung ihrer Arbeitnehmer.

Hilfe und Unterstützung im Arbeitgebermodell bieten Zentren für Selbstbestimmtes Leben, Assistenzvereine und einige Assistenzdienste. Die Leistungs- und Unterstützungsangebote sind vielfältig und können individuell vereinbart werden. Beratung, Unterstützung bei Antragstellung oder Übernahme der Lohnbuchführung sind nur einige Leistungen, die als Budgetbegleitung gewährt werden und den Start ins Arbeitgebermodell erleichtern.

Assistenzdienst
Als Alternative können Assistenzdienste beauftragt werden, welche die Aufgaben als Arbeitgeber übernehmen und die benötigten Assistenzkräfte zur Verfügung stellen. So kommen auch diejenigen in den Genuss der Assistenz, die sich vor den Arbeitsaufwand und den Pflichten eines Arbeitgebers scheuen.

Beratungsstellen
Vor Antragstellung ist eine Beratung empfehlenswert. Im Zuge des Bundesteilhabegesetzes wurden in jedem Landkreis sogenannte ergänzende unabhängige Teilhabeberatungsstellen eingeführt, kurz EUTB-Beratungsstellen. Dort erfährt man, welche Teilhabeleistungen einem zustehen und welche Kostenträger in Frage kommen. Hilfe und Unterstützung bei der Antragstellung bieten auch Zentren für Selbstbestimmtes Leben und die Selbsthilfeverbände von Menschen mit Behinderung, wo ausschließlich Betroffene als Experten in eigener Sache beratend und unterstützend tätig sind. Alle angesprochenen Stellen bieten Peer Counseling als Beratungsmethode an. Dies ist eine Beratungsform, bei der Menschen mit Behinderung anderen Betroffenen helfen.

Hier findest du deine EUTB-Beratungsstelle in deiner Nähe: Link zur EUTB-Beratungsstellen-Suche

Freiberufliche Budgetberatungsstellen sowie Assistenzdienste sind ebenfalls Ansprechpartner für ein persönliches Budget.

Antragsverfahren

Der Antrag
Einen Antrag auf persönliches Budget können Menschen mit Behinderung, von Behinderung bedrohte Menschen, deren gesetzliche Betreuer sowie Eltern von Kindern mit Behinderung stellen. Der Antrag kann formlos an einen der oben genannten Kostenträger gestellt werden, sollte aber einige wichtige Informationen enthalten:

  • Beschreibung der eigenen Situation
  • Grad der Behinderung
  • Art und Umfang des Bedarfs
  • Welche Pflegestufe liegt vor
  • Kalkulation der zu erwartenden Assistenzkosten

Tipp: Die oben genannten EUTB-Beratungsstellen, Budgetberatungsstellen und manche Assistenzdienste leisten Unterstützung bei der Antragstellung für das Arbeitgebermodell.

Budgethöhe ermitteln Als Budgetnehmer ist es wichtig zu wissen, wie sich die Assistenzkosten zusammensetzen. Darüber hinaus zeigt es dem Kostenträger, dass man sich mit den Lohnnebenkosten auseinandergesetzt hat und weiß, wie sich das Budget zusammensetzt.

Budgetkonferenz und Bedarfsermittlung
Nach Eingang des Antrags beim Kostenträger folgt in der Regel die Einladung zur Budgetkonferenz, auch oft Hilfeplangespräch oder Teilhabeplangespräch genannt. 
Bei diesem Gespräch mit dem Kostenträger werden Ziele, Wünsche und Bedarfe des Antragstellers in der Bedarfsermittlung erfasst. Die Bedarfsermittlung in der Eingliederungshilfe dient dazu, den individuellen Unterstützungsbedarf von Menschen mit Behinderungen festzustellen. Dieser Prozess berücksichtigt medizinische, soziale und persönliche Faktoren, um eine individuelle Unterstützung zu bieten. Spätestens alle zwei Jahre sollen die Ziele und Bedarfe erneut geprüpft und gegebenenfalls angepasst werden. Bei Gesprächen mit den Kostenträgern ist die Anwesenheit einer Vertrauensperson gestattet und empfehlenswert. Z.B. Verwandte , Bekannte oder eine sachkundige Person einer Beratungsstelle.

Zielvereinbarung 
Sind Umfang der Leistungen und die Budgethöhe geklärt, schließt der Budgetnehmer mit dem Kostenträger eine Zielvereinbarung ab. In der Zielvereinbarung werden die Teilhabeziele, die Budgethöhe sowie die Rechte und Pflichten beider Parteien festgehalten und unterschrieben. 

Der eigene Betrieb

Betriebsnummer 
Hat man einen Leistungsbescheid und seine Zielvereinbarung bekommen, wird es Zeit den eigenen Betrieb anzumelden. Zur Anmeldung eines Betriebs ist eine Betriebsnummer nötig, die von der Arbeitsagentur auf folgender Webseite online beantragt werden kann: LINK  Ein Erklärvideo gibt es HIER 

Wichtig für welchen Fall die Betriebsnummer benötigt wird, ist die Angabe im Privathaushalt. Auch für die Anstellung von Minijobkräften ist die Betriebsnummer erforderlich.

Lohnbuchhaltung

Sollen Assistenzkräfte in Voll- und Teilzeit auf Sozialversicherung beschäftigt werden, ist es besser, die Lohnbuchhaltung einem Steuerberater oder Lohnabrechnungsservice zu überlassen. Diese erstellen die Lohnabrechnungen und kümmern sich um die An- und Abmeldung der Arbeitnehmer bei der Krankenkasse und dem Finanzamt. Darüber hinaus erstellen sie Nachweise über die korrekte Verwendung der Gelder für die Kostenträger, z.B. die betriebswirtschaftliche Jahresabrechnung am Jahresende.

Bei nur wenigen Assistenzstunden in der Woche reicht es aus, seine Assistenzkräfte über die Minijobzentrale anzumelden. Dies geht auch ohne Steuerberater über das Haushaltscheckverfahren für den Privathaushalt. Auf der Seite der Minijobzentrale könnt ihr eure Assistenz an- und abmelden:

https://www.minijob-zentrale.de

Kosten für die Lohnbuchhaltung sind Teil des Budgets und müssen vom Kostenträger übernommen werden. 

Assistenzsuche

Die Suche nach neuen Assistenzkräften liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers. Der Assistenztreff unterstützt bei der Suche nach geeigneten Assistenzkräften. Jobbörse 

Arbeitsvertrag

Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, die wesentlichen Bedingungen in einem Arbeitsvertrag festzuhalten, zu unterzeichnen und den Arbeitnehmern auszuhändigen. Hier eine Checkliste für die wichtigsten Punkte: Link zur Checkliste 

Einkommen und Vermögen

Für viele Menschen war der Einsatz von eigenem Einkommen und Vermögen vor kurzem noch eine Hürde, um Assistenzleistungen zu beantragen. Mit der Einführung des Bundesteilhabegesetzes wurde die Einkommens- und Vermögensanrechnung leider noch nicht abgeschafft, allerdings darf man seit dem 01.01.2020 deutlich mehr Vermögen besitzen und auch die Freigrenzen wurden beim Einkommen erhöht. Allerdings können bei besser Verdienenden Benachteiligungen bei der Einkommensanrechnung entstehen.

Nitsa e.V. bietet auf ihrer Homepage einen Einkommensrechner und erklärt, welches Vermögen bei welcher Leistung behalten werden darf. Link zur Nitsa e.V. Seite

 

Infobereich Assistenzgeber

Die Arbeit als persönliche Assistent*in ist abwechslungsreich und zeitlich sehr flexibel. Die berufliche Qualifikation, oft Nebensache. Das macht die Tätigkeit für Quereinsteiger interessant, die mit Menschen arbeiten möchten und eine Alternative zu ihren bisherigen Tätigkeiten suchen. 

Als Assistenzgeber unterstützt du Menschen mit Behinderung in ihrem Alltag und trägst für deren gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben bei. 
 

Anforderungen

Die Anforderungen und Aufgaben unterscheiden sich je nach Assistenznehmer und Behinderung. Da ein Assistenznehmer seine Assistenzkräfte i.d.R. selbst auswählt, spielen Sympathie, persönliche Interessen sowie andere praktische Fähigkeiten und Erfahrungen eine weitaus größere Rolle als die berufliche Qualifikation.
Eine schnelle Auffassungsgabe, praktische und häusliche Fähigkeiten, psychische und physische Belastbarkeit und ein gewisses Maß an sozialen Kompetenzen sind Eigenschaften die man mitbringen sollte. Hinzu kommen Vertrauen, Kommunikationsbereitschaft und ein gutes Gefühl von Nähe und Distanz die für eine gute Zusammenarbeit zwischen Assistenznehmern und Assistenzgebern wichtig sind.

Einige Assistenzstellen fordern allerdings eine berufliche Qualifikation oder Weiterbildung, meist bei Person mit Beatmung die über einen Dienst versorgt werden oder mit pädagogischen Bedarf.

Tätigkeitsfelder

Jeder Assistenzjob ist individuell und nach den Bedürfnissen der Assistenznehmer ausgerichtet.  So kommt es vor das Assistenzgeber je nach Bedarf in einem oder in mehreren Tätigkeitsfeldern gleichzeitig eingesetzt werden. Die folgende Auflistung beschreibt die verschieden Aufgabengebiete in der persönlichen Assistenz. 

Pflegeassistenz
Die Grund- und Behandlungspflege ist ein wesentlicher Bestandteil der Assistenz. Nicht jeder Assistenzjob erfordert Pflegetätigkeiten, doch viele Assistenznehmer benötigen dabei Unterstützung. Die Einarbeitung neuer Assistenzkräfte erfolgt durch die Assistenznehmer selbst, meist im Beisein erfahrener Assistenzgeber im Team. 

Die Grundpflege: Zur Grundpflege zählen regelmäßig wiederkehrende Pflegemaßnahmen die zur Alltagsbewältigung der Assistenznehmer beitragen. Je nach Pflegegrad und Fähigkeiten der Pflegeperson, fallen diese Tätigkeiten groß bis weniger groß an. Folgende Bereiche zählen zur Grundpflege:

  • Körperpflege (Duschen, Waschen, Toilettengänge…etc.)
  • Mobilität (Transfer Rollstuhl<>Bett, Ankleiden, Begleitung Arzt, Therapien etc.)
  • Ernährung (Zubereitung und anrichten, Unterstützung beim Essen, Ernährung über Magensonde)

Die Behandlungspflege: Zur Behandlungspflege zählen eine Vielzahl verschiedener Pflegetätigkeiten, die von einem Arzt angeordnet werden. Anders als bei einem Pflegedienst können in der Assistenz Pflegetätigkeiten der Behandlungspflege von ungelernten Assistenzkräften übernommen werden. Dies setzt allerdings eine gute Einarbeitung durch den Assistenznehmer voraus, im besten Fall im Beisein einer erfahrenen Assistenzkraft oder Pflegeberatung.

  • Einlauf, Klistier, Klysma
  • Katheter, Versorgung
  • Medikamentengabe
  • PEG-Sondenversorgung
  • Stomabehandlung
  • Beatmungs- und Tracheostomaversorgung

Arbeitsassistenz
Menschen mit Behinderung haben einen rechtlichen Anspruch auf Assistenz am Arbeitsplatz. Das Ziel der Arbeitsassistenz ist die Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt zu fördern. Die Arbeitsassistenz leistet Unterstützung am Arbeitsplatz, wo Assistenznehmer behinderungsbedingt Hilfe benötigen. Rollstuhlfahrer und schwer sinngeschädigte Person, wie etwa blinde oder gehörlose Menschen, sind häufige Nutzer der Arbeitsassistenz. Arbeitsassistent*innen erledigen Botengänge und Transportdienste, helfen bei der Akteneinlage, übersetzen Texte für Blinde oder unterstützen gehörlose Personen bei der Kommunikation mit Gebärdensprache. 

Schulassistenz
Ziel der Schulassistenz ist die Eingliederung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen in das bestehende Schulsystem, um das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung zu fördern. Aufgabe der Schulassistenz ist die Unterstützung beim gemeinsamen Lernen im Unterricht, die Begleitung bei schulischen Aktivitäten, Hilfe bei Toilettengängen und die Förderung von sozialen Kontakten und der Integration in die Klassengemeinschaft.  

Haushaltsassistenz
Zu den Aufgaben der Haushaltsassistenz zählen sämtliche Tätigkeiten die im Haushalt eines Assistenznehmers anfallen und behinderungsbedingt nicht übernommen werden können. Wäschewaschen, die Reinigung der Wohnung, Einkäufe erledigen und gemeinsames Kochen gehören ebenso zu den Aufgaben wie kleinere Reparaturen, Gartenarbeiten oder die Versorgung von Haustieren aller Art. Die Haushaltsassistenz fördert das eigenständige Wohnen und den Auszug aus stationären Einrichtungen.

Freizeitassistenz
Die Freizeitassistenz fördert die soziale Teilhabe und das selbstbestimmte Leben von Menschen mit Behinderung. Die Leistungen richten sich nach den Interessen der Assistenznehmer und sind individuell sehr unterschiedlich. Begleitung zu öffentlichen Veranstaltungen und Kulturangeboten, Unterstützung bei den Hobbies und freizeitliche Aktivitäten jeglicher Art gehören zu Aufgaben der Freizeitassistenz. Auch aus pädagogischer Sicht kann Assistenz z.B. psychisch erkrankten Menschen dabei Helfen, eigene Interessen und Hobbies zu entwickeln und zu fördern. Auch die Planung und Begleitung auf Reisen (Reiseassistenz) gehört zu Aufgaben der Freizeitassistenz.

Das Beschäftigungsverhältnis

Arbeitsverhältnis
Bei der Assistenz handelt es sich um ein ganz normales Arbeitsverhältnis. Die Anstellung erfolgt entweder bei dem Assistenznehmer selbst (Arbeitgebermodell) oder über einen Assistenzdienst. Es wird ein normaler Arbeitsvertrag abgeschlossen, mit Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Kündigungsschutz, Angaben zur Bezahlung und Aufgaben der Assistenzperson. Die Anstellung erfolgt über Minijob oder ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. 

Verdienst
Die Bezahlung ist bundesweit je nach Region und Kostenträger unterschiedlich. In der Regel werden die gearbeiteten Stunden mit dem vereinbarten Stundenlohn vergütet. Für Arbeit an Wochenenden, Feiertagen und in der Nacht können Zuschläge dazu kommen, die aber nicht von jedem Kostenträger im vollen Umfang übernommen werden. 

Arbeitszeiten
Die Arbeitszeiten in der Assistenz sind sehr individuell und richten sich nach den Bedürfnissen der Assistenznehmer. Die Dienste dauern stunden- bis tageweise und sind bei Einhaltung entsprechender Pausen und Ruhezeiten auch mehrere Tage am Stück möglich. Grundsätzlich werden Wünsche bei der Dienstplangestaltung berücksichtigt, diese sollten aber beim Bewerbungsgespräch vorher besprochen werden.

Nähe und Distanz
Die Arbeit in der persönlichen Assistenz kann sehr persönlich und intim werden. Keine Stelle ist gleich und Jede so unterschiedlich und Individuell wie die Persönlichkeit eines Assistenznehmers. Wird Assistenz Rund um die Uhr benötigt, sind Rückzugsmöglichkeiten für ein gutes Nähe- und Distanzverhältnis wichtig. In den meisten Fällen wird dafür ein extra Zimmer für die Assistenz zur Verfügung gestellt. 

Assistenz und Freundschaft
Als Assistenzkraft ist man in erster Linie ein Angestellter der Aufgaben im Sinne des Assistenznehmers ausführt, um dessen selbstbestimmtes Leben zu sichern. Ähnliche Interessen, eine gute Chemie und ein respektvoller Umgang miteinander sorgen dabei für ein gutes Arbeitsklima.  Dabei können auch Freundschaften entstehen, nur sollten Assistenznehmer ihre Bedürfnisse dafür nicht zurückstellen.

Persönliche Assistenz ersetzt keine Freundschaften, sondern hilft dabei soziale Kontakte aufzubauen und am Leben teilzuhaben.